Edit BAXL:
Weil das Thema "Entsorgung von (LiPo) Akkus immer mal wieder aufkommt und interessant ist, habe ich ein paar Beiträge aus einem anderen Thema kopiert und leicht modifiziert.
Im Grunde fasst dieser Post von Hermann bereits mit wenigen Worten das Wichtigste zusammen. Ergänzend möchte ich aber hinzufügen, dass das vollständige Entladen regelmäßig nicht mit einem Akkuladegerät möglich ist, selbst wenn dieses eine Entladefunktion besitzt. Die Entladefunktion funktioniert idR. nur bis zur normalen Erhaltungsladung, falls man den Akku längere Zeit nicht verwendet. Ein Tipp zu vollständigen Entladung findet sich in Post #10.
Akku vollständig entladen, die Stecker entfernen und die Kabelenden isolieren.
Dann kann man die Dinger in den Batterie-Sammelboxen im Handel oder bei den kommunalen Sondermüll-Sammelstellen entsorgen.
JEDER Händler der Akkus/Batterien verkauft, ist zur Rücknahme von Altakkus/Altbatterien verpflichtet!
Und zwar unabhängig davon ob man sie dort gekauft hat. Also z.B. der nächste Supermarkt oder Baumarkt.
Empfehlungen des Umweltbundesamtes
Richtig entsorgen: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle Altbatterien und Altakkus – inklusive Knopfzellen – nicht im Hausabfall, sondern an entsprechenden Sammelstellen zu entsorgen (bspw. in Altbatterie-Sammelboxen im Handel). Im Gegenzug müssen Sammelboxen überall dort verfügbar sein, wo Batterien verkauft werden. Die getrennte Sammlung hält insbesondere Schadstoffe aus dem Hausabfall und der Umwelt fern, verringert die Brandrisiken während der Entsorgungsphase und sichert die Führung wertvoller Metalle bzw. Stoffe im Kreislauf. Was viele nicht wissen: Gesammelte Altbatterien werden ausschließlich dem Recycling zugeführt. Werthaltige Metalle wie Nickel, Kobalt, Lithium, Mangan, Kupfer, Eisen, Aluminium und sogar Silber können zurückgewonnen und als Sekundärrohstoffe erneut eingesetzt werden.
Ausgediente größere Lithium-Ionen-Akkus (Hochenergie-Akkus) – beispielsweise aus E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern – gelten als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern dieser Batterieart zurückgenommen. Möglicherweise ist das ein Händler von E-Bikes, sofern er Ersatz-Akkus für E-Bikes vertreibt. Auch ausgewählte kommunale Sammelstellen (Qualifizierte Sammelstellen) nehmen neben Gerätebatterien auch Industriebatterien kostenfrei zurück. Informieren Sie sich im Vorfeld der Rückgabe, ob Ihr Wertstoffhof diese Art der Batterien kostenfrei entgegennimmt. Altakkus aus Elektrowerkzeugen, Gartengeräten und Haushaltsgeräten wie Staubsaugrobotern werden hingegen den Gerätebatterien zugeordnet und daher von Gerätebatterie-Vertreibern und kommunalen Sammelstellen zurückgenommen.
Kleben Sie bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus vorher die Pole ab, um einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden. Bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten, welche Batterien oder Akkus enthalten, sollten diese – soweit möglich – vorher entnommen werden.
Beschädigte und ausgelaufene Li-Batterien und -Akkus: Lithiumhaltige Batterien und Akkus die aufgebläht, verformt, ausgegast bzw. „ausgelaufen“ sind, einen „schmierigen Film“ oder äußere Ablagerungen im Bereich der Pole aufweisen, sind beschädigt und sollten keinesfalls weiterverwendet oder geöffnet werden. Das Gefahrenpotenzial ist erhöht. Ein Versagen von Sicherungsmechanismen kann dazu führen, dass spontane Selbstentzündungen oder Explosionen ausgelöst werden.
Entsorgen Sie diese Batterien und Akkus daher umgehend, am besten im Elektrofachhandel oder auf dem Wertstoffhof und vorsorglich so, dass sie von Mitarbeitenden entgegengenommen werden können. Sprechen Sie das Fachpersonal an und weisen auf die Beschädigung hin. Bei Hochenergie-Akkus ist diese Vorgehensweise umso wichtiger. Für ihren Transport der Batterien und Akkus zur fachgerechten Entsorgung empfehlen wir Boxen/Dosen/Eimer/Gläser, die man bspw. auch mit Sand füllen kann. Die Pole sollten abgeklebt werden, um äußere Kurzschlüsse zu vermeiden.
Keinesfalls sollten Sie Batterien und Akkus im Kühlschrank oder Wasser lagern und auch nicht der Feuchtigkeit aussetzen. Kommt Lithium mit Wasser in Kontakt, kann das ebenfalls zu Beschädigungen führen.
Fassen Sie „schmierige“ oder ausgelaufene Batterien und Akkus möglichst nicht mit der bloßen Hand an. Sollten Sie mit den ausgelaufenen Komponenten in Kontakt gekommen sein, waschen Sie sich gründlich die Hände. Wischen Sie die Reste des “schmierigen Films“/Elektrolyten feucht auf und entsorgen Sie sicherheitshalber das Wischtuch.
Batterien gehören nicht in den Restmüll.
Quelle: complize / photocase.com
Hintergrund
Umweltsituation: Lithiumhaltige Batterien und Akkus besitzen aufgrund des Gefährdungspotenzials, der Vielzahl verbauter Stoffe, die oft aufwändig gewonnen werden, sowie wegen stark steigender Verkaufs- und Anwendungszahlen und der daraus resultierenden Abfallmenge eine große Bedeutung für Mensch und Umwelt. Werden beispielsweise im Brandfall einzelne Inhaltstoffe wie z.B. fluorhaltige oder phosphorhaltige Leitsalze freigesetzt, können reizende, ätzende und giftige gasförmige Stoffe ein erhebliches Risiko sowohl für die Gesundheit als auch für die Umwelt darstellen.
Gesetzeslage: Vertreiber (Händler) von Batterien sind verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich vom Endnutzer zurückzunehmen. Auf der anderen Seite sind Endnutzer gesetzlich verpflichtet, alle anfallenden Altbatterien bei den Vertreibern von Batterien oder den Sammelstellen der Wertstoffhöfe/ Schadstoffmobile abzugeben. Es ist demnach gesetzlich verboten, Altbatterien im Hausabfall oder gar achtlos in der Umwelt zu entsorgen. Darauf weist auch das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf den Batterien beziehungsweise auf der Verpackung hin. Andere Gesetze, wie z.B. die Regelungen des „Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR), regeln den Transport von neuen und gebrauchten Lithium-Batterien.
Weil das Thema "Entsorgung von (LiPo) Akkus immer mal wieder aufkommt und interessant ist, habe ich ein paar Beiträge aus einem anderen Thema kopiert und leicht modifiziert.
Im Grunde fasst dieser Post von Hermann bereits mit wenigen Worten das Wichtigste zusammen. Ergänzend möchte ich aber hinzufügen, dass das vollständige Entladen regelmäßig nicht mit einem Akkuladegerät möglich ist, selbst wenn dieses eine Entladefunktion besitzt. Die Entladefunktion funktioniert idR. nur bis zur normalen Erhaltungsladung, falls man den Akku längere Zeit nicht verwendet. Ein Tipp zu vollständigen Entladung findet sich in Post #10.
Akku vollständig entladen, die Stecker entfernen und die Kabelenden isolieren.
Dann kann man die Dinger in den Batterie-Sammelboxen im Handel oder bei den kommunalen Sondermüll-Sammelstellen entsorgen.
JEDER Händler der Akkus/Batterien verkauft, ist zur Rücknahme von Altakkus/Altbatterien verpflichtet!
Und zwar unabhängig davon ob man sie dort gekauft hat. Also z.B. der nächste Supermarkt oder Baumarkt.
Empfehlungen des Umweltbundesamtes
Richtig entsorgen: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle Altbatterien und Altakkus – inklusive Knopfzellen – nicht im Hausabfall, sondern an entsprechenden Sammelstellen zu entsorgen (bspw. in Altbatterie-Sammelboxen im Handel). Im Gegenzug müssen Sammelboxen überall dort verfügbar sein, wo Batterien verkauft werden. Die getrennte Sammlung hält insbesondere Schadstoffe aus dem Hausabfall und der Umwelt fern, verringert die Brandrisiken während der Entsorgungsphase und sichert die Führung wertvoller Metalle bzw. Stoffe im Kreislauf. Was viele nicht wissen: Gesammelte Altbatterien werden ausschließlich dem Recycling zugeführt. Werthaltige Metalle wie Nickel, Kobalt, Lithium, Mangan, Kupfer, Eisen, Aluminium und sogar Silber können zurückgewonnen und als Sekundärrohstoffe erneut eingesetzt werden.
Ausgediente größere Lithium-Ionen-Akkus (Hochenergie-Akkus) – beispielsweise aus E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern – gelten als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern dieser Batterieart zurückgenommen. Möglicherweise ist das ein Händler von E-Bikes, sofern er Ersatz-Akkus für E-Bikes vertreibt. Auch ausgewählte kommunale Sammelstellen (Qualifizierte Sammelstellen) nehmen neben Gerätebatterien auch Industriebatterien kostenfrei zurück. Informieren Sie sich im Vorfeld der Rückgabe, ob Ihr Wertstoffhof diese Art der Batterien kostenfrei entgegennimmt. Altakkus aus Elektrowerkzeugen, Gartengeräten und Haushaltsgeräten wie Staubsaugrobotern werden hingegen den Gerätebatterien zugeordnet und daher von Gerätebatterie-Vertreibern und kommunalen Sammelstellen zurückgenommen.
Kleben Sie bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus vorher die Pole ab, um einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden. Bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten, welche Batterien oder Akkus enthalten, sollten diese – soweit möglich – vorher entnommen werden.
Beschädigte und ausgelaufene Li-Batterien und -Akkus: Lithiumhaltige Batterien und Akkus die aufgebläht, verformt, ausgegast bzw. „ausgelaufen“ sind, einen „schmierigen Film“ oder äußere Ablagerungen im Bereich der Pole aufweisen, sind beschädigt und sollten keinesfalls weiterverwendet oder geöffnet werden. Das Gefahrenpotenzial ist erhöht. Ein Versagen von Sicherungsmechanismen kann dazu führen, dass spontane Selbstentzündungen oder Explosionen ausgelöst werden.
Entsorgen Sie diese Batterien und Akkus daher umgehend, am besten im Elektrofachhandel oder auf dem Wertstoffhof und vorsorglich so, dass sie von Mitarbeitenden entgegengenommen werden können. Sprechen Sie das Fachpersonal an und weisen auf die Beschädigung hin. Bei Hochenergie-Akkus ist diese Vorgehensweise umso wichtiger. Für ihren Transport der Batterien und Akkus zur fachgerechten Entsorgung empfehlen wir Boxen/Dosen/Eimer/Gläser, die man bspw. auch mit Sand füllen kann. Die Pole sollten abgeklebt werden, um äußere Kurzschlüsse zu vermeiden.
Keinesfalls sollten Sie Batterien und Akkus im Kühlschrank oder Wasser lagern und auch nicht der Feuchtigkeit aussetzen. Kommt Lithium mit Wasser in Kontakt, kann das ebenfalls zu Beschädigungen führen.
Fassen Sie „schmierige“ oder ausgelaufene Batterien und Akkus möglichst nicht mit der bloßen Hand an. Sollten Sie mit den ausgelaufenen Komponenten in Kontakt gekommen sein, waschen Sie sich gründlich die Hände. Wischen Sie die Reste des “schmierigen Films“/Elektrolyten feucht auf und entsorgen Sie sicherheitshalber das Wischtuch.
Batterien gehören nicht in den Restmüll.
Quelle: complize / photocase.com
Hintergrund
Umweltsituation: Lithiumhaltige Batterien und Akkus besitzen aufgrund des Gefährdungspotenzials, der Vielzahl verbauter Stoffe, die oft aufwändig gewonnen werden, sowie wegen stark steigender Verkaufs- und Anwendungszahlen und der daraus resultierenden Abfallmenge eine große Bedeutung für Mensch und Umwelt. Werden beispielsweise im Brandfall einzelne Inhaltstoffe wie z.B. fluorhaltige oder phosphorhaltige Leitsalze freigesetzt, können reizende, ätzende und giftige gasförmige Stoffe ein erhebliches Risiko sowohl für die Gesundheit als auch für die Umwelt darstellen.
Gesetzeslage: Vertreiber (Händler) von Batterien sind verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich vom Endnutzer zurückzunehmen. Auf der anderen Seite sind Endnutzer gesetzlich verpflichtet, alle anfallenden Altbatterien bei den Vertreibern von Batterien oder den Sammelstellen der Wertstoffhöfe/ Schadstoffmobile abzugeben. Es ist demnach gesetzlich verboten, Altbatterien im Hausabfall oder gar achtlos in der Umwelt zu entsorgen. Darauf weist auch das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf den Batterien beziehungsweise auf der Verpackung hin. Andere Gesetze, wie z.B. die Regelungen des „Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR), regeln den Transport von neuen und gebrauchten Lithium-Batterien.
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